AGB

AGB der Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli:   

Leistung:  
Die Schule verpflichtet sich zur Erteilung von Karateunterricht durch erfahrene Kursleiter gemäss Trainingsplan.   

Kündigung:  
Der Vertrag ist für die angegebene Vertragsdauer fest abgeschlossen. Wird er nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf durch einen Brief gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um die gleiche Vertragsdauer.    

Vertrag:  
Der Vertrag ist persönlich und nicht übertragbar.    

Zahlung:  
Der jeweilige Betrag ist im Voraus zu bezahlen.   

Nichtbenützen der Trainingsmöglichkeiten: 
Das Nichtbenützen der Trainings oder bei Ferienabwesenheit und Militärdienst, berechtigt in keinem Fall zu Rückforderungen oder Reduktion der Zahlungen. 

Hausordnung:  
Der Vertragsnehmer hat sich an die gültige Hausordnung zu halten.   

Haftung der Infrastruktur: 
Der Schüler / die Schülerin haftet für die von ihm verursachten Schäden an Infrastruktur und anderen Schäden.   

Ausweis und Lizenz: 
Unsere Schule ist der Shotokan Karate Association und dem Schweizerischen Karateverband angeschlossen. Demzufolge sind wir verpflichtet jedem Mitglied, zu einem Beitrag von Fr. 10.- einen Ausweis zum eintragen der Prüfungen auszustellen. Die pro Kalenderjahr zu lösende Lizenzmarke kostet Fr. 0.-   

Jugend und Sport: 
Die Trainings der Mitglieder im Alter von 5 bis 20 Jahren werden in der Nationalen Datenbank für Sport (NDS) geführt.   

Mitgliederbeiträge:  
Die Mitgliederbeiträge können durch die Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli angepasst werden.  

Versicherung:  
Der Unterzeichnete ist selber um ausreichenden Versicherungsschutz besorgt.   

Haftung:  
Für Unfälle oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt. Die Karateschule Someibukan haftet in keinem Fall. Schmuck und Brillen muss während dem Karateunterricht abgezogen werden. Das tragen von Brillen nur auf eigene Verantwortung.   

Trainingszeiten:  
Die Trainingszeiten werden durch die Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli bekannt gegeben. Diese werden dem der/die Kursteilnehmerin auf der Webseite oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.   

Betriebsferien:  
An gesetzlichen Feiertagen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in den Sommerferien (jährlich max. 6 Wochen) finden keine Trainings statt. Für diese Zeit besteht keine Nachholpflicht der Kurse für Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli. In den Schulferien können die Trainingseinheiten reduziert werden.   

Foto- und Videomaterial: 
Die Karateschule Someibukan Brienz-Oberhasli ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen während Trainings und Anlässen für eigene Werbezwecke anzufertigen und zu publizieren. Das Copyright der Aufnahmen liegt alleine bei der Karateschule Someibukan Brienz-Oberhasli.   

Ausschluss: 
Schüler oder Schülerinnen die sich während des Unterrichts schlecht betragen oder dem Ansehen der Karateschule Brienz-Oberhasli schaden, können nach eigenem Ermessen des Leiters mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Es besteht in keinem Fall Anspruch auf Rückerstattung des finanziellen Beitrags.   

Korrespondenzadresse:  
Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli, Gurbenstrasse 54, 3800 Unterseen.   

Gerichtsstand:  
Für Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag sind die Gerichte am Sitz des Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli zuständig.   

Schlussbestimmungen
Someibukan Karateschule Brienz-Oberhasli behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor.